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Allgemeine Verkaufsbedingungen der New Pig BV

New Pig empfiehlt dem Käufer, diese AGB vor dem Kauf sorgfältig durchzulesen und eine Kopie dieser AGB zu speichern. Mit dem Kauf eines Produkts erklärt der Käufer, dass er diese AGB erhalten hat und an sie gebunden ist. 

 

Artikel 1 - Begriffsbestimmungen

Im Sinne dieser AGB bezeichnet der Ausdruck: 

AGB: die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen; 

Käufer: die in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelnde Vertragspartei, die kein Verbraucher ist und der von der New Pig Produkte kauft; 

New Pig: eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht New Pig B.V. mit Sitz in 5126 RM Gilze (Niederlande), Concorde 5, eingetragen im Handelsregister der Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 20087258;

Vertrag: den zwischen der New Pig und dem Käufer geschlossenen Vertrag über die Lieferung von Waren; 

Vertragspartei: die New Pig beziehungsweise den Käufer entweder einzeln oder gemeinsam; 

Produkte: sämtliche Produkte, die Gegenstand des Vertrags sind und von der New Pig geliefert werden. 

 

Artikel 2 - Geltungsbereich 

2.1 Die AGB gelten ab dem Zeitpunkt des ersten geschäftlichen Kontakts zwischen den Vertragsparteien für die sich auf den Verkauf bzw. die Lieferung der Produkte beziehenden Angebote der New Pig, die entsprechenden Verträge mit der New Pig und die entsprechenden Rechnungen der New Pig. 

2.2 Unbeschadet anderer Formen von Geltungserklärungen gilt auf jeden Fall, dass der Käufer mit der Aufgabe der Bestellung bzw. der Entgegennahme der Produkte die Gültigkeit dieser AGB akzeptiert. 

2.3 Die Geltung etwaiger AGB, Einkaufsbedingungen oder sonstiger Geschäftsbedingungen des Käufers schließt die New Pig ausdrücklich aus. Abweichungen von diesen AGB vereinbaren die Vertragsparteien in gegenseitigem Einvernehmen. Sie gelten nur, wenn die New Pig sie ausdrücklich schriftlich bestätigt hat. Eine entsprechende Abweichung gilt sodann nur für die betreffende Transaktion zwischen den Vertragsparteien. 

2.4 Aus Informationen in Dokumenten des Käufers (wie insbesondere Bestellungen, Prospekten, Faltblättern und Informationsmaterialien) können keinerlei Rechte abgeleitet werden. Sofern die Vertragsparteien dies nicht schriftlich vereinbart haben, sind sie nicht Bestandteil des Vertrags. 

2.5 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB zu einem bestimmten Zeitpunkt vollständig oder teilweise nichtig sein oder für nichtig erklärt werden, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser AGB uneingeschränkt wirksam. Die New Pig und der Käufer verständigen sich daraufhin unter weitestmöglicher Berücksichtigung des Zwecks der ursprünglichen Bestimmungen über neue Bestimmungen, die an die Stelle der nichtigen oder für nichtig erklärten Bestimmungen treten. 

2.6 Verlangt New Pig nicht immer die strikte Einhaltung dieser AGB, bedeutet dies weder, dass deren Bestimmungen nicht gelten, noch dass die New Pig in irgendeinem Maß das Recht verliert, in anderen Fällen die strikte Einhaltung dieser AGB zu verlangen. 

2.7 Diese AGB der New Pig wurden in mehrere Sprachen übersetzt. Die Bedeutung und die Auslegung der niederländischen Fassung der AGB sind maßgeblich. 

2.8 Wurde unter Zugrundelegung dieser AGB einmal ein Vertrag geschlossen, so gelten die AGB auch auf nachfolgende Verträge. Es gilt sodann die jeweils aktuelle Fassung der AGB. 

 

Artikel 3 - Angebot 

3.1 Die Angebote der New Pig sind unverbindlich. Die New Pig kann ihre Angebote jederzeit widerrufen, und zwar auch dann, wenn im Angebot eine feste Frist für die Angebotsannahme genannt ist, es sei denn, dass die New Pig in dem Angebot neben der Nennung einer festen Frist für die Angebotsannahme auch ausdrücklich auf die Unwiderruflichkeit des Angebots hingewiesen hat. Ist in einem schriftlichen Angebot der New Pig keine feste Frist für die Angebotsannahme genannt, kann die New Pig, ohne es konkret mitzuteilen, das Angebot als erloschen ansehen, wenn der Käufer nicht innerhalb von 2 Wochen ab dem Datum des Angebots reagiert hat. 

3.2 Eine Preisangabe der New Pig ist nur verbindlich, wenn die New Pig eine schriftliche, der Preisangabe entsprechende Bestellbestätigung versandt hat. Vorbehaltlich des Widerrufs der Preisangabe gemäß Absatz 1 dieses Artikels gilt jede Preisangabe für die Dauer von höchstens 60 Tagen. 

3.3 New Pig ist nicht durch Handlungen bzw. mündliche Absprachen von Personen, die sie unbefugt vertreten, gebunden, es sei denn, dass diese Absprachen gegenüber demjenigen, dem das Angebot unterbreitet wurde, noch von dazu befugten Personen seitens der New Pig schriftlich bestätigt werden.

 

Artikel 4 - Der Vertrag 

4.1 Der Vertrag gilt durch die Auftragsbestätigung durch eine dazu befugte Person der New Pig als geschlossen und als vollständig erwiesen, sofern der Käufer der New Pig nicht innerhalb von sieben Werktagen ab dem Datum des Versands der Auftragsbestätigung schriftlich seine Einwände vorgetragen hat. 

4.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Bestellung durch eine dazu befugte Person der New Pig, durch die - gegebenenfalls an Bedingungen geknüpfte - Annahme der Bestellung des Käufers durch die New Pig oder durch die faktische Ausführung des Vertrags durch die New Pig zustande. 

4.3 Vertragsänderungen sind schriftlich zu vereinbaren. Dabei ist die schriftliche Bestätigung der New Pig für den Inhalt und den Umfang der Änderungen sowie die Auswirkungen der Änderungen auf den Preis maßgeblich. 

4.4 Der Käufer ist für die von ihm oder in seinem Namen aufgegebenen Bestellungen, Bedingungen bzw. etwaigen speziellen Wünsche verantwortlich. Der Käufer hat diese unmittelbar bei Aufgabe der Bestellung vollständig, eindeutig und genau zu übermitteln. 

4.5 Die New Pig korrigiert offensichtliche Schreibfehler, Tippfehler oder sonstige Versehen. Die New Pig übernimmt keinerlei Haftung für derartige Versehen. 

4.6 Die New Pig hat jederzeit und nach eigenem Ermessen das Recht, die Ausführung des Vertrags einem Dritten zu übertragen. 

 

Artikel 5 - Beschreibung der Produkte 

5.1 Die Beschreibung, die Verpackung und die Spezifikationen der von der New Pig angebotenen Produkte sind auf der Website der New Pig, in ihrem Katalog und in etwaigen sonstigen (elektronischen oder nicht elektronischen) Verkaufsförderungsmaterialien aufgeführt. New Pig behält sich das Recht vor, Änderungen an ihrem Sortiment und der Gestaltung, der Verpackung bzw. den Spezifikationen ihrer Produkte vorzunehmen. 

5.2 Die unter 5.1 erwähnte, von der New Pig bereitgestellte Beschreibung, etwaige Zeichnungen, Spezifikationen und Anzeigen der Produkte dienen lediglich der Orientierung. Sie sind nicht Bestandteil des Vertrags und aus ihnen können keinerlei Rechte abgeleitet werden. 

 

Artikel 6 - Lieferung 

6.1 Die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Lieferzeiten gibt die New Pig möglichst genau an. Diese Lieferzeiten dienen der Orientierung und gelten nicht als verbindliche Fristen. Die von der New Pig angegebenen Lieferzeiten binden die New Pig nicht. Hat die New Pig keine Lieferzeit angegeben, erfolgt die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist.

6.2 Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung Ab Werk / Ex Works New Pig gemäß den Incoterms 2010 an der vom Käufer in seiner Bestellung als „Ablieferpunkt“ angegebenen niederländischen Anschrift des Käufers. 

6.3 Sofern schriftlich vereinbart, kann der Käufer die Produkte auch bei der Geschäftsstelle der New Pig in 5126 RM Gilze, Concorde 5  abholen, und zwar montags bis freitags (außer an Feiertagen) zwischen 09.00 Uhr und 16:00 Uhr. New Pig teilt dem Käufer mit, wann die bestellten Produkte abgeholt werden können. Waren werden 10 Werktage ab Bestellung bereitgehalten. Holt der Käufer die Waren nicht innerhalb dieser Frist ab, sieht die New Pig die Bestellung als storniert an.

6.4 An nationalen Feiertagen sowie samstags und sonntags werden keine Bestellungen bearbeitet und besteht nicht die Möglichkeit der Abholung der Produkte im Sinne von Absatz 3 dieses Artikels. 

6.5 Auf speziellen Wunsch und sofern vorab schriftlich vereinbart, kann - je nach der Verfügbarkeit und dem Transportunternehmen - eine Lieferung am Samstag erfolgen. 

6.6 Sind Waren „nicht vorrätig“, wurden sie „vom Lieferanten geliefert“ oder handelt es sich um eine „Sonderbestellung“ nicht bei der New Pig vorrätiger Waren, unterrichtet die New Pig den Käufer darüber unverzüglich. 

6.7 Der Käufer gewährleistet, dass hinreichende geeignete Materialien, Arbeitskräfte und Räumlichkeiten für die Ablieferung und das Entladen vorhanden sind. 

6.8 Der Käufer ist verpflichtet, die Waren am Ablieferpunkt sofort entgegenzunehmen und zu entladen. Versäumt er dies, so gehen die dadurch entstehenden Kosten auf seine Rechnung. 

6.9 Sollte der Käufer die Lieferung nicht entgegennehmen oder die New Pig nicht in der Lage sein, die Waren abzuliefern, weil der Käufer der New Pig nicht rechtzeitig angemessene Anweisungen erteilt und notwendige Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen bereitgestellt hat, hat die New Pig nach eigenem Ermessen das Recht: 

a. die zu liefernden Produkte als geliefert anzusehen und auf Rechnung und Gefahr des Käufers zurückzulassen; 

b. den Käufer wegen einer Verletzung einer vertraglichen Pflicht zu belangen und den Ersatz sämtlicher Schäden zu verlangen, die die New Pig dadurch erlitten hat und noch erleiden wird. 

6.10 New Pig ist zu Teillieferungen der Bestellung berechtigt. Werden die Produkte in Teilen geliefert, beruht jede Teillieferung auf einem gesonderten Vertrag. Etwaige Mängelrügen bezüglich einer Teillieferung haben keinerlei Auswirkungen auf den gesamten Vertrag bzw. die übrigen Teillieferungen. 

6.11 Die Warenmenge jeder von der New Pig durchgeführten Sendung gilt als die beim Käufer abgelieferte Warenmenge, es sei denn, dass der Käufer den Nachweis erbringen kann, aus dem aus Sicht der New Pig überzeugend das Gegenteil hervorgeht.

6.12 Im Falle einer nicht vereinbarungsgemäßen Ablieferung („non-delivery“/Nichtlieferung) der Waren haftet New Pig nicht, wenn der Käufer New Pig dies nicht innerhalb von 7 Tagen, nachdem die Waren hätten geliefert werden müssen, schriftlich mitgeteilt hat. 

6.13 Jegliche Haftung der New Pig für eine entsprechende Nichtlieferung beschränkt sich auf jeden Fall auf den Ersatz der Waren innerhalb einer angemessenen Frist oder eine Gutschrift in Höhe des Betrags der bestellten und nicht gelieferten Waren. 

6.14 Sämtliche Lieferungen der New Pig erfolgen Ab Werk / Ex Works (gemäß den Incoterms 2010). Somit trägt grundsätzlich der Käufer die Gefahr für den Transport oder den Versand der von der New Pig gelieferten Waren. Ab dem Zeitpunkt der Lieferung oder der Abholung der Waren durch den Käufer trägt der Käufer die Gefahr für die Waren. 

 

Artikel 7 - Eigentumsvorbehalt 

7.1 Die Lieferungen der New Pig erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. New Pig behält sich das Eigentum an allen dem Käufer gelieferten Waren bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung des (Kauf-)Preises für sie, einschließlich außergerichtlicher Kosten, Zinsen und Vertragsstrafen, vor. Solange der Käufer seine Zahlungspflicht nicht erfüllt hat, verpflichtet sich der Käufer gegenüber der New Pig, den Liefergegenstand mit der gebotenen Sorgfalt zu behandeln, ihn zu versichern, ihn nicht zu verpfänden, ihn nicht zu verarbeiten und ihn nicht Dritten zu übertragen oder herauszugeben. 

7.2 Solange der Käufer noch nicht den vollständigen Kaufpreis für die Waren beglichen hat, hat er die Waren getrennt von etwaigen anderen vorhandenen Waren aufzubewahren und die Waren erkennbar als Eigentum der New Pig zu kennzeichnen. 

7.3 Falls der Käufer seiner Pflichten gegenüber der New Pig verletzt, hat die New Pig das Recht, die Waren, an denen das Eigentum vorbehalten wurde, unverzüglich wieder abzuholen. 

7.4 Insoweit notwendig, gewährt der Käufer der New Pig auf deren erste Aufforderung hin unverzüglich Zutritt zu den Gebäuden bzw. dem Gelände, deren Eigentümer oder Verwalter der Käufer ist, sodass die New Pig ihren Anspruch auf Herausgabe ihres Eigentums durchsetzen kann. 

 

Artikel 8 - Preis 

8.1 Die Preise lauten in Euro oder wie anderweitig angegeben. Sie gelten je Stück, Palette oder andere Einheit und verstehen sich, soweit nichts anderes angegeben ist, zuzüglich Mehrwertsteuer. 

8.2 Falls sich nach dem Datum des Angebots und vor der Lieferung ein oder mehrere Kostenfaktoren ändern, hat die New Pig auch, wenn es sich um ein verbindliches Angebot der New Pig handelt, das Recht, den vereinbarten Preis entsprechend zu ändern. 

8.3 Die in dem Katalog, der Preisliste bzw. den Verkaufsförderungsmaterialien aufgeführten Preise dienen der Orientierung. Daraus können keinerlei Rechte abgeleitet werden.

 

Artikel 9 - Zahlungsweise 

9.1 Die Zahlung erfolgt durch Vorauszahlung zum Zeitpunkt der Aufgabe der Bestellung, nach Versand einer Rechnung durch die New Pig oder durch Abgabe einer Einzugsermächtigung - credit account -, es sei denn, dass die Vertragsparteien schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Bei Nichteingang der - vollständigen - Zahlung storniert die New Pig die Bestellung. 

9.2 Wird die Zahlung infolge einer Nichtautorisierung durch das Finanzinstitut abgelehnt, storniert die New Pig die Bestellung des Käufers, ohne den Käufer darüber in Kenntnis zu setzen. 

9.3 Hat der Käufer bei der New Pig ein „credit account“, muss der offene Saldo, sofern nicht vorher schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, immer am letzten Arbeitstag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem die Waren geliefert wurden, beglichen sein. 

9.4 Nach Ablauf der in Artikel 9.1 und Artikel 9.3 genannten Frist ist der Käufer sofort und ohne weitere Inverzugsetzung im Verzug. In diesem Fall hat der Käufer ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung Verzugszinsen in Höhe von monatlich 2 % des Rechnungsbetrags für jeden Monat oder Teil eines Monats, den der Käufer mit der Zahlung im Verzug ist, zu zahlen sowie Schadensersatz in Höhe von 10 % zu leisten, und zwar unbeschadet des Rechts der New Pig, beim Käufer den vollständigen Schaden geltend zu machen. 

9.5 Zahlt der Käufer die Rechnung nicht spätestens am Fälligkeitsdatum, hat die New Pig das Recht, die Arbeiten bis zum Zeitpunkt der vollständigen Begleichung aller offenen Rechnungen sofort zu unterbrechen. 

9.6 Bei nicht rechtzeitiger Begleichung einer Rechnung, werden am Fälligkeitsdatum die übrigen, gegebenenfalls noch offenen Rechnungen sofort fällig. Etwaige von der New Pig bereits gewährte Rabatte verlieren durch den Verzug ihre Gültigkeit. 

9.7 Ist der Käufer im Verzug, kann er keine weiteren Bestellungen aufgeben oder Waren von der New Pig abnehmen. 

9.8 Ist der Käufer im Zahlungsverzug, liefert die New Pig erst wieder neue Bestellungen aus, nachdem der Käufer sämtliche Zahlungspflichten erfüllt hat und darüber hinaus eine Zahlung zur Hinterlegung geleistet oder eine Vorausrechnung beglichen hat. 

9.9 Ist der Käufer mit der Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten im Verzug, gehen alle gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zur Erlangung der Befriedigung auf Rechnung des Käufers. Für die anfallenden Kosten der Rechtsverfolgung sind auch die gesetzlich festgesetzten Zinsen zu zahlen. 

9.10 Der Käufer ist nicht zur Aufrechnung von Beträgen berechtigt, die er der New Pig zu zahlen hat. Verzögerungen bei der Umsetzung des Vertrags oder Einwände gegen die Höhe einer Rechnung bewirken keineswegs eine Aussetzung der Zahlungspflicht des Käufers.

 

Artikel 10 - Rücksendung 

10.1 Bestellungen von nicht zum Standardsortiment gehörenden Waren, d. h. maßgefertigten bzw. nach den Wünschen des Käufers angefertigten oder eingeführten, speziellen Waren, können nicht storniert oder zurückgesandt werden. 

10.2 Standardwaren können zurückgesandt werden, wenn die New Pig darüber vorab in Kenntnis gesetzt und ein Rücksendeformular ausgefüllt wurde. Dieses Rücksendeformular kann angefordert werden: 

(a) per E-Mail: pigpost@newpig.com

(b) telefonisch unter +31 (0)76 596 9250. 

 

PIG branded products / PIG-Produkte 

10.3 Ist der Käufer zu irgendeinem Zeitpunkt mit einem PIG-Produkt - das heißt einem mit der Marke PIG versehenen Produkt - nicht zufrieden, kann der Käufer dies bei der New Pig rügen. Nach eigenem Ermessen: 

(a) tauscht die New Pig das Produkt gegen ein geeignetes Produkt aus oder 

(b) nimmt die New Pig das Produkt gegen Rückzahlung des Betrags, den der Käufer der New Pig dafür gezahlt hat, abzüglich etwaiger von der New Pig zu zahlender Kosten bzw. Steuern bzw. Abgaben für die vorschriftsmäßige Entsorgung des Produkts, zurück. 

10.4 Die New Pig garantiert, dass die New-Pig-Produkte den von ihr angegebenen Produktspezifikationen entsprechen. Möchte der Käufer einen entsprechenden Garantieanspruch geltend machen, hat er: 

1. der New Pig innerhalb von sieben (7) Kalendertagen schriftlich mitzuteilen, dass und in welchen Punkten das Produkt nicht den angegebenen Produktspezifikationen entspricht; 

2. der New Pig eine angemessene Frist ab dem Eingang der Rüge des Käufers zu setzen, innerhalb der die New Pig den Mangel beheben oder ein neues Produkt liefern kann. 

10.5 Die New Pig entscheidet nach eigenem Ermessen, ob sie das Produkt vollständig oder teilweise ersetzt oder ob sie den Kaufbetrag für das Produkt erstattet. Danach ist jede andere mögliche Haftung ausgeschlossen. 

10.6 Jeglicher Garantieanspruch erlischt, wenn: 

(a) der Käufer das Produkt nach der Mängelrüge weiter verwendet; 

(b) der Mangel auf unsachgemäße Handhabung oder Nichteinhaltung der Gebrauchsanweisung bzw. der Anweisungen der New Pig durch den Käufer zurückzuführen ist; 

(c) der Käufer den Mangel ohne schriftliche Zustimmung der New Pig ändert oder repariert. 

 

Non - PIG branded products / Keine Pig-Produkte

10.7 Der Käufer kann Produkte, die keine Pig-Produkte sind - das heißt die nicht mit der Marke Pig versehen sind - innerhalb von 20 Werktagen nach Erhalt zurücksenden, sofern: 

(a) sich die Produkte in der ungeöffneten Originalverpackung befinden und sie für den sofortigen Weiterverkauf geeignet sind; 

(b) der Käufer das „Rücksendeformular“ vollständig ausgefüllt zurücksendet. 

10.8 Die Rücksendung von Produkten im Sinne von Artikel 10.7 erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, einschließlich etwaiger (Lager-)Kosten. 

10.9 Nach Erhalt prüft die New Pig die zurückgesandten Produkte. 

Erfüllen die Produkte die in Artikel 10.7 aufgeführten Voraussetzungen, überweist die New Pig dem Käufer den Kaufbetrag - einschließlich etwaiger gezahlter MwSt. und abzüglich der Transportkosten - innerhalb von 30 Tagen auf das der New Pig bekannte Bankkonto des Käufers. 

10.10 Wurden die Produkte nicht entsprechend den Bestimmungen des Artikels 10.7 zurückgesandt, ist die New Pig nicht zu einer Entschädigung oder zum Ersatz der Produkte verpflichtet. 

10.11 Der Käufer ist verpflichtet, die Produkte, mit denen er nicht zufrieden ist, der New Pig auf ihre Aufforderung hin zurückzusenden. Die Produkte, die der Käufer der New Pig zurücksendet, weil sie nach seiner Auffassung nicht vertragsgemäß sind, und von der New Pig ausgetauscht wurden, bleiben Eigentum der New Pig. 

 

Artikel 11 - Haftung / Freihaltung 

11.1 New Pig haftet nur für Schäden, die unmittelbar und nachweislich auf eine von der New Pig zu vertretende Pflichtverletzung zurückzuführen sind. New Pig haftet keinesfalls für andere Schäden jedweder Art wie Betriebsunterbrechungsschäden, Verzugsschäden oder entgangenen Gewinn (indirekte Schäden). 

11.2 New Pig übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die durch eine unsachgemäße Handhabung des Produkts verursacht wurden oder sich daraus ergeben. 

11.3 Sollte die New Pig für irgendeinen Schaden haftbar sein, beschränkt sich diese Haftung auf den Betrag der Rechnung für den betreffenden Auftrag ohne MwSt. 

11.4 Die Haftung der New Pig beschränkt sich in allen Fällen auf den von ihrer Versicherung im gegebenen Fall ausgekehrten Betrag. 

11.5 Liefert die New Pig Produkte, die sie von Dritten bezogen hat, gewährt sie für diese Produkte nur insoweit eine Garantie, als ihr von ihren Lieferanten eine Garantie dafür gewährt wird. Die Garantie entspricht in dem Fall der Garantie, die der New Pig von ihren Lieferanten gewährt wird. 

11.6 Der Käufer hält die New Pig von etwaigen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertrags Schäden erleiden. Des Weiteren hält der Käufer die New Pig von Ansprüchen Dritter frei, die sich aus der Verwendung des Liefergegenstands ergeben, es sei denn, dass der New Pig Vorsatz oder bewusste Leichtfertigkeit vorzuwerfen ist. 

11.7 New Pig ist nicht verpflichtet, einen Garantiefall zu bearbeiten, sofern der Käufer seine Zahlungspflichten gegenüber der New Pig nicht erfüllt hat. 

11.8 Falls der Käufer die gewährte Garantie bei der New Pig geltend machen kann, liegen das Maß sowie die Art und Weise, in dem/der die Reparatur bzw. der Austausch erfolgt, im Ermessen der New Pig. 

11.9 Der Käufer ist jederzeit verpflichtet, sich nach billigem Ermessen um eine weitestmögliche Schadensbegrenzung zu bemühen. 

 

Artikel 12 – Rechte am geistigen Eigentum 

12.1 Rechte am geistigen Eigentum im Sinne dieser AGB sind sämtliche Ansprüche im In- und Ausland auf: Patente, Urheberrechte, Zeichnungen, Geschmacks- und Gebrauchsmuster, Handelsnamen, Marken sowie Know-how ggfs. geheimer Kenntnisse, technischer Vorgehensweisen und Produkte - unabhängig davon, ob diese Kenntnisse patentierbar sind - und den mit den genannten Rechten am geistigen Eigentum aufgebauten Geschäftswert („Goodwill“). 

12.2 Die New Pig ist und bleibt alleinige Inhaberin der Rechte am geistigen Eigentum. 

12.3 Der Käufer respektiert die Rechte der New Pig am geistigen Eigentum und erklärt ausdrücklich, dass er die Rechte der New Pig am geistigen Eigentum nicht verletzt. 

12.4 Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der New Pig ist es dem Käufer untersagt, den Markennamen der New Pig zu verwenden, sich anderweitig darauf zu beziehen oder den Produkten der New Pig einen anderen (Marken-)Namen zu verleihen. 

 

Artikel 13 - Vertragsende 

13.1 Die New Pig hat das Recht, den Vertrag mit dem Käufer einseitig aufzulösen: 

a. wenn es sich bei einer Verletzung einer dem Käufer obliegenden Pflicht durch den Käufer um eine wesentliche Verletzung handelt, das heißt insbesondere wenn der Käufer den Preis nicht rechtzeitig zahlt oder die Produkte nicht oder nicht rechtzeitig entgegennimmt; 

b. wenn der Käufer für insolvent erklärt wird, ihm (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt wird oder er um die Anwendung des niederländischen Gesetzes über die Schuldensanierung natürlicher Personen (Wet schuldsanering natuurlijke personen) ersucht; 

c. wenn ein Antrag auf eine Kreditversicherung von der betreffenden Gesellschaft nicht oder nicht hinreichend bewilligt wird. 

13.2 Falls eine Pflichtverletzung hinsichtlich der Lieferungen der New Pig an den Käufer die New Pig aus berechtigten Gründen annehmen lässt, dass es hinsichtlich künftiger Lieferungen zu einer wesentlichen Pflichtverletzung kommen wird, kann die New Pig den Vertrag innerhalb einer angemessenen Frist für aufgelöst erklären.

13.3 Falls die New Pig den Vertrag gemäß diesem Artikel auflöst, werden sämtliche, auf irgendeiner Grundlage beruhenden Forderungen der New Pig gegen den Käufer sofort fällig. 

13.4 New Pig kann dem Käufer schriftlich die Zustimmung erteilen, den Vertrag gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung für den von der New Pig erlittenen Verlust sowie den ihr entgangenen Gewinn aufzulösen. 

13.5 Abweichend von Artikel 13.4 können Bestellungen maßgefertigter Waren nicht storniert werden. 

 

Artikel 14 - Höhere Gewalt 

14.1 Im Falle höherer Gewalt hat die New Pig das Recht, den Vertrag zu stornieren oder ihre Lieferpflicht für die Dauer der höheren Gewalt auszusetzen, ohne dass sie zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet ist. 

14.2 In diesem Vertrag hat der Begriff „höhere Gewalt“ die ihm nach niederländischem Recht verliehene Bedeutung. Ergänzend dazu gelten für die New Pig als höhere Gewalt insbesondere: Streik im weitesten Sinne des Wortes, Stagnation der Zufuhr, Bruch von Maschinen bzw. Werkzeug, Nichtverfügbarkeit von Transport, behördliche Maßnahmen und der Lieferverzug seitens Lieferanten der New Pig, d. h. ausdrücklich auch Umstände, die eine Verzögerung im normalen Herstellungsprozess bzw. der Lieferung der Lieferanten verursachen, bei denen die New Pig die Materialien bezieht. 

 

Artikel 15 - Datenschutz 

15.1 New Pig garantiert, dass sie die personenbezogenen Daten des Käufers – insoweit sie für eine ordnungsgemäße Bearbeitung der Bestellung und die entsprechende Lieferung der Produkte erforderlich sind – in rechtmäßiger Weise und unter Einhaltung des niederländischen Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten (Wet Bescherming Persoonsgegevens/Wbp) und sonstiger geltender gesetzlicher Vorschriften erhebt und soweit erforderlich speichert. 

15.2 Grundsätzlich werden personenbezogene Daten nicht mit Dritten geteilt, es sei denn, dass dies für die Ausführung des Vertrags notwendig ist, der New Pig eine entsprechende gesetzliche Pflicht obliegt oder der Käufer ausdrücklich die Zustimmung dazu erteilt hat. 

15.3 Ebenso wie andere Unternehmen, Organisationen und (behördliche) Einrichtungen ist die New Pig gesetzlich zur Meldung einiger Verarbeitungen personenbezogener Daten an die niederländische Datenschutzbehörde (Autoriteit Persoonsgegevens) verpflichtet. Über das öffentliche Register dieser Behörde können diese Meldungen eingesehen werden. 

 

Artikel 16 - Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

16.1 Das Verhältnis zwischen der New Pig und dem Käufer und insbesondere die von der New Pig mit dem Käufer geschlossenen Verträge unterliegen niederländischem Recht. Die Anwendbarkeit des Wiener Kaufrechtsübereinkommens ist ausdrücklich ausgeschlossen.

16.2 Etwaige Streitfälle zwischen der New Pig und dem Käufer werden dem zuständigen Gericht am Ort des Geschäftssitzes der New Pig vorgelegt, und zwar dem Gericht Seeland-Westbrabant (Rechtbank Zeeland - West - Brabant), Standort Breda.